Erweiterung der Notbetreuung

Für Alleinerziehende und Eltern, die beide in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und die keine Alternativbetreuung für ihr/ihre Kind/Kinder finden, wird ein Notdienst angeboten.

Dies betrifft insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich
  • Rettungsdienste
  • Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, pädagogische Fachkräfte der Betreuungseinrichtungen
  • Mitarbeiter/innen der Versorgung- und  Entsorgungsbetriebe (Strom- und Wasserversorgung)
  • ÖPNV MA (Straßenbahn, Bus, etc.)
  • Apotheken
  • Beschäftigte der Lebensmittelbranche

Die Eltern müssen spätestens am Dienstag einen Nachweis über ihre Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Berufsgruppen erklären.

Hier finden Sie die neue Verordnung zur Notbetreuung: 

Neue Verordnung Corona Virus