Für Alleinerziehende und Eltern, die beide in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und die keine Alternativbetreuung für ihr/ihre Kind/Kinder finden, wird ein Notdienst angeboten.
Dies betrifft insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Polizei
- Feuerwehr
- Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich
- Rettungsdienste
- Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, pädagogische Fachkräfte der Betreuungseinrichtungen
- Mitarbeiter/innen der Versorgung- und Entsorgungsbetriebe (Strom- und Wasserversorgung)
- ÖPNV MA (Straßenbahn, Bus, etc.)
- Apotheken
- Beschäftigte der Lebensmittelbranche
Die Eltern müssen spätestens am Dienstag einen Nachweis über ihre Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Berufsgruppen erklären.
Hier finden Sie die neue Verordnung zur Notbetreuung: